Förderung mit Landesmitteln
Aus reinen Landesmitteln fördert das sächsische Wissenschaftsministerium Forschungsprojekte über die Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich (Richtlinie Titelgruppe 70).
Ebenfalls aus Landesmitteln unterstützt das Wissenschaftsministerium die sächsische Beteiligung an wettbewerblichen europäischen Forschungsprogrammen über die Richtlinie des SMWK Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (Richtlinie EuProNet).